Der Eintritt von Priestern in den Deutschen Orden (15.–16. Jahrhundert)
Der Eintritt von Priestern in den Deutschen Orden, insbesondere in der Ballei Aldenbiesen, war im 15. und 16. Jahrhundert an klar geregelte wirtschaftliche Verpflichtungen gebunden. Diese betrafen vor allem das sogenannte Kindsteil (Patrimonium) – den Erbanteil des Kandidaten – sowie zusätzliche Geldleistungen und Sachgaben. Das „Kindsteil“ als Grundlage der Aufnahme Seit einem Kapitelbeschluss von 1467 waren angehende Priester und Sariantbrüder verpflichtet, ihr Kindsteil vollständig in den Orden einzubringen. Dieses Erbteil stellte die zentrale wirtschaftliche Grundlage ihres Eintritts dar. Allerdings wurde eine wichtige Einschränkung festgelegt: • Mindestens 25 Rhein. Gulden (1 Rhein. Gulden ca. 900 Euro) aus diesem Erbteil mussten bereits beim Eintritt in Neuenbiesen als verpflichtendes Geschenk in die Balleikasse eingezahlt werden. • Der verbleibende Teil des Erbes durfte nicht frei verfügt werden: Ohne Zustimmung des Landkomturs durfte der Priester das Vermögen weder verkaufen...








