Mahlzeiten in einem Kommendenkonvent.


Wie in allen Klöstern, so gab es auch in den Kommenden des Deutschen Ordens pro Tag nur zwei Mahlzeiten und den Abendtrunk.

Da es kein Frühstück gab und der Tag schon sehr früh begann, lag auch das "Mittagessen" sehr früh. Die aus dem frühen 18. Jahrhundert stammenden Statuten der Kölner Alexianer gaben dafür 10.00 Uhr an. Eine Zeit, die auch in anderen Ordenshäusern üblich gewesen sein dürfte.

Die zweite Mahlzeit dürfte nach der Non, die um 15.00 Uhr gebetet wurde, eingenommen worden sein. Eine Zeit, die dem frühen Tagesende geschuldet war.

Ausdrücklich wird vor der Komplet noch der Abendtrunk genannt. Diesen gibt es bis heute noch bei den Kartäusern und beinhaltet tatsächlich nur ein Getränk und eventuell etwas trockenes Brot.

Eine Ausnahme bildeten hier die erkrankten Brüder, deren Mahlzeiten dem entsprechenden Bedürfnis angepasst war. Allen anderen war eine Zwischenmahlzeit untersagt.

Da die Mahlzeiten nach dem Chorgebet stattfanden, so zog man gemeinsam zum Refektorium (Rempter), dem Speisesaal. Hierstand man hinter den Tischen und der Kommendenpriester sprach das Tischgebet. Anschließend setzte man sich. Hierbei saß der Komtur am Kopfende, vielleicht auch der Hauskomtur und der Kommendenkaplan. Wenn nicht, saßen sie an den oberen Enden der Beitische. Klassisch wurde in Klöstern für die Anordnung der Tische die U-Form gewählt.

Die Mahlzeiten wurden schweigend eingenommen, wobei es in größeren Kommenden noch eine Tischlesung gab. Aufgetragen wurden die Speisen durch einen Knecht oder dienenden Bruder, da Frauen zu den Räumen eines Klosters keinen Zutritt hatten. Durch ein Zeichen des Komturs wurde die Mahlzeit beendet und der Kommendenkaplan sprach das Dankgebet. Nun gingen alle Brüder ihrer Wege. 

P. Damian Hungs OT

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