Kontinuität oder Neugründung? Die Entstehung des Deutschen Ordens im Licht der Quellen (6)


Schluss – Kontinuität oder Neugründung?

Die vorangegangene Untersuchung hat gezeigt, dass die Quellen weder eine Kontinuität des deutschen Hospitals von Jerusalem bis nach Akkon ausdrücklich bezeugen noch eine vollständige Neugründung im Jahr 1190 ausdrücklich feststellen. Beide Deutungen beruhen daher auf einer Auswertung der überlieferten Quellen.

Für eine Kontinuität sprechen zunächst die gesicherten Ausgangsdaten. Das deutsche Hospital in Jerusalem ist bis 1177 urkundlich belegt. Es verfügte über eine wirtschaftliche Grundlage und erfüllte innerhalb der johannitischen Ordnung eine eigenständige Aufgabe für deutschsprachige Pilger und Kranke. Mit dem Fall Jerusalems 1187 verlor es seinen Sitz und einen erheblichen Teil seiner Einkünfte. Die Quellen berichten jedoch nicht, dass die Gemeinschaft unterging. Sie schweigen lediglich über ihr weiteres Schicksal.

Die nächste gesicherte Nachricht stammt aus der Guido-Urkunde vom September 1190. Diese setzt ein deutsches Hospital bereits voraus. Sie berichtet weder von seiner Entstehung noch bezeichnet sie es als Neugründung. Sie regelt ausschließlich die Ausstattung eines bereits bestehenden Hospitals mit einem Haus in Akkon.

Auch die Schutzbulle Clemens' III. vom 6. Februar 1191 setzt die „deutschen Brüder der Kirche der heiligen Maria in Jerusalem“ bereits voraus und stellt sie unter den Schutz des Apostolischen Stuhls. Von einer Neugründung berichtet sie nicht. Ebenso wenig erwähnt sie Akkon, obwohl sich die Stadt damals noch in muslimischer Hand befand. Stattdessen bleibt die Jerusalemer Bezeichnung der Gemeinschaft erhalten.

Hinzu kommt die außergewöhnlich kurze zeitliche Abfolge der Ereignisse. Die norddeutsche Kreuzfahrerflotte traf erst im September 1190 vor Akkon ein. Noch im selben Monat stellte König Guido seine Urkunde für das deutsche Hospital aus. Bereits am 6. Februar 1191 folgte die Schutzbulle Clemens' III. Sollte die Hospitalgemeinschaft tatsächlich erst mit der Ankunft der Flotte entstanden sein, hätte sie sich innerhalb weniger Monate organisieren, ihre Tätigkeit aufnehmen, die Anerkennung des Königs erlangen und schließlich eine Supplik an die päpstliche Kurie richten müssen. Dort musste sie zudem als hinreichend gefestigte kirchliche Gemeinschaft erscheinen, um ein päpstliches Schutzprivileg zu erhalten. Die Quellen schließen einen solchen Ablauf nicht aus. Sie zeigen jedoch zugleich, dass die Annahme einer vollständigen Neugründung innerhalb weniger Monate einen außergewöhnlich raschen Organisationsprozess voraussetzt.

Auch der Inhalt der Bulle wirft Fragen auf. Anthony Luttrell weist darauf hin, dass sie „auf Antrag nicht namentlich genannter Bittsteller“ erging.¹ Die Gemeinschaft verfügte demnach über Vertreter, die ihre Interessen gegenüber der Kurie wahrnehmen konnten. Zugleich spricht die Bulle von gegenwärtigem Besitz, ohne diesen näher zu bezeichnen. Das von König Guido zugesagte Haus in Akkon konnte Anfang Februar 1191 wegen der fortdauernden Belagerung noch nicht tatsächlich genutzt werden. Welche Güter der Papst mit dem gegenwärtigen Besitz meinte, bleibt deshalb offen.

Keine dieser Beobachtungen beweist für sich allein eine Kontinuität. Zusammengenommen zeichnen sie jedoch das Bild einer bereits bestehenden und organisatorisch handlungsfähigen deutschen Hospitalgemeinschaft, deren Ursprung die Quellen nicht erklären.

Dem stehen gewichtige Einwände gegenüber. Es existiert keine Urkunde, die ausdrücklich berichtet, dass die Brüder des deutschen Hospitals Jerusalem verließen und ihre Gemeinschaft in Akkon fortsetzten. Ebenso fehlen Namenslisten oder andere Quellen, die eine personelle Kontinuität nachweisen könnten. Auch die päpstlichen Urkunden selbst erklären an keiner Stelle, dass sie dieselbe Gemeinschaft bestätigen, die bereits vor 1187 in Jerusalem bestand. Anthony Luttrell weist deshalb zu Recht darauf hin, dass sich eine institutionelle oder rechtliche Kontinuität nach dem heutigen Quellenstand nicht nachweisen lässt.²

Die Untersuchung führt deshalb zu einem differenzierten Ergebnis. Die Quellen belegen zweifelsfrei das deutsche Hospital in Jerusalem bis 1177 und eine deutsche Hospitalgemeinschaft vor Akkon spätestens im September 1190. Der Übergang zwischen beiden ist nicht überliefert. Ebenso wenig belegen die Quellen jedoch ausdrücklich eine vollständige Neugründung während der Belagerung Akkons.

Nach dem derzeitigen Quellenstand sprechen die erhaltenen Indizien eher für die Fortführung einer bereits bestehenden deutschen Hospitalgemeinschaft als für ihre vollständige Neugründung im Jahr 1190. Diese Einschätzung beruht nicht auf einem einzelnen Beweis, sondern auf der Gesamtschau aller ausgewerteten Quellen. Ein unmittelbarer urkundlicher Nachweis einer Kontinuität fehlt jedoch. Die Frage bleibt deshalb offen. Gerade diese Offenheit ist das eigentliche Ergebnis der Untersuchung. Sie zeigt, dass weder die Kontinuität noch die Neugründung als gesicherte historische Tatsache gelten können, sondern beide an den Quellen gemessen werden müssen.  (Teil 5 Teil 1)

Fußnoten

1 Anthony Luttrell: The Hospitaller Background of the Teutonic Order. In: Ordines Militares. Colloquia Torunensia Historica 26, Toruń 2021, S. 363.

2 Anthony Luttrell: The Hospitaller Background of the Teutonic Order. In: Ordines Militares. Colloquia Torunensia Historica 26, Toruń 2021, S. 369.

Kommentare

Beliebte Posts