Das Münzrecht des Deutschen Ordens
Das Münzrecht (ius monetae) war im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Reich ein Hoheitsrecht, das die Prägung von Münzen, die Festlegung von Nominalen, Gewicht und Feingehalt sowie den Anspruch auf den Münzgewinn umfasste. Im römisch-deutschen Reich galt dieses Recht ursprünglich als königliches beziehungsweise kaiserliches Regal und konnte von der Zentralgewalt an geistliche oder weltliche Herrschaftsträger übertragen werden. Das Münzrecht des Deutschen Ordens ist ausschließlich in diesem Rahmen zu verstehen: Es handelte sich nicht um ein originäres Eigenrecht, sondern um ein verliehenes Regal, dessen Ausübung stets an konkrete Territorien gebunden war. Die früheste rechtliche Grundlage der Ordensherrschaft im späteren Ordensland Preußen bildet die sogenannte Goldbulle von Rimini aus dem Jahr 1226. Diese Urkunde ist als Original überliefert und in den maßgeblichen Urkundeneditionen gedruckt. Sie bestätigte dem Deutschen Orden umfassende Herrschafts- und Hoheitsrechte für die von ...







