Kulmer Handfeste und das Stadtrecht im Ordensland
Der Deutsche Orden war nicht nur militärisch an Preußen interessiert, sondern verfolgte auch ein langfristiges Ziel: den Aufbau eines stabilen Herrschaftsgebiets mit funktionierenden Städten und einer christlich geprägten Gesellschaftsordnung. Um Siedler aus dem Westen – vor allem aus dem Heiligen Römischen Reich – für das noch dünn besiedelte Gebiet zu gewinnen, musste der Orden diesen Menschen attraktive Bedingungen bieten. Dazu gehörten Sicherheit, wirtschaftliche Chancen und ein verlässliches Rechtssystem. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1233 die Kulmer Handfeste ausgestellt – ein Stadtrecht, das sich stark am bekannten Magdeburger Recht orientierte, aber an die besonderen Verhältnisse im Ordensgebiet angepasst war. Die Städte Kulm (heute Chełmno) und Thorn (heute Toruń) waren die ersten, die dieses Recht erhielten. Die Kulmer Handfeste regelte unter anderem die städtische Selbstverwaltung, die Rechte und Pflichten der Bürger, das Erbrecht, Handelsprivilegien und militärische Verpfl...









