Kontinuität oder Neugründung? Die Entstehung des Deutschen Ordens im Licht der Quellen (5)


Teil V – Die offenen Fragen der Schutzbulle

Die Bulle Clemens' III. beantwortet die Frage nach der Herkunft der deutschen Hospitalgemeinschaft nicht. Sie macht jedoch deutlich, welche Voraussetzungen Rom Anfang 1191 als gegeben ansah.

Luttrell weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bulle „auf Antrag nicht namentlich genannter Bittsteller“ erging.¹ Wer diese Bittsteller waren, geht aus der Urkunde nicht hervor. Ebenso wenig nennt die Bulle einen Vertreter der Gemeinschaft oder einen Fürsprecher an der päpstlichen Kurie.

Dieser Befund verdient besondere Beachtung. Ein päpstliches Schutzprivileg wurde nicht von Amts wegen ausgestellt. Es setzte voraus, dass eine Bitte an die Kurie herangetragen wurde. Die Gemeinschaft musste daher spätestens Anfang 1191 in der Lage gewesen sein, ihre Interessen gegenüber der päpstlichen Kanzlei vertreten zu lassen. Wer diese Aufgabe übernahm und auf welchem Weg die Bitte nach Rom gelangte, bleibt unbekannt.

Auch die zeitliche Abfolge wirft Fragen auf. Die Guido-Urkunde wurde im September 1190 ausgestellt.² Bereits am 6. Februar 1191 folgte die päpstliche Schutzbulle.³ Zwischen beiden Urkunden lagen nur wenige Monate. In dieser Zeit musste die Nachricht die Kurie erreichen und dort bearbeitet werden. Luttrell hält eine Übermittlung aus Syrien innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich für möglich und verweist auf die schnelle Nachricht vom Fall Jerusalems im Jahr 1187.⁴

Die Bulle selbst lässt jedoch offen, worauf sich die Bitte stützte. Offen bleibt auch die Frage nach dem Besitz. Die Urkunde schützt die Güter, welche die Brüder „gegenwärtig rechtmäßig besitzen“, nennt diese Güter jedoch nicht.⁵ Da Akkon Anfang Februar 1191 noch nicht erobert war, konnte das von König Guido zugesagte Haus dort noch nicht tatsächlich genutzt werden. Ob sich die Bulle auf diesen Anspruch, auf andere Güter oder lediglich auf das allgemeine Formular päpstlicher Schutzprivilegien bezieht, lässt sich aus ihrem Wortlaut nicht entscheiden.

Die bisher untersuchten Vergleichsprivilegien zeigen, dass die päpstliche Kanzlei regelmäßig zwischen gegenwärtigem Besitz und künftigem Erwerb unterschied.⁶ Zugleich konnten konkrete Besitzungen ausdrücklich einzeln bestätigt werden.⁷ Beides geschieht in der Bulle Clemens' III. nicht.

Damit verdichten sich mehrere Beobachtungen. Anfang Februar 1191 bestand eine Gemeinschaft, die Rom als schutzwürdig anerkannte. Sie trat unter dem Namen der „Kirche der heiligen Maria in Jerusalem“ auf. Sie verfügte über eine Vertretung, die ein päpstliches Privileg erwirken konnte. Schließlich spricht die Bulle von gegenwärtigem Besitz, ohne diesen näher zu bezeichnen. Keine dieser Beobachtungen beweist für sich genommen eine Kontinuität zum deutschen Hospital in Jerusalem. Zusammengenommen zeigen sie jedoch, dass sich die Frühgeschichte der Gemeinschaft nicht auf die Annahme einer spontanen Neugründung während der Belagerung Akkons reduzieren lässt.

Die Quellen lassen damit zwei Möglichkeiten offen. Entweder entstand die Gemeinschaft tatsächlich erst vor Akkon und entwickelte innerhalb kurzer Zeit die Voraussetzungen für ein päpstliches Schutzprivileg. Oder sie knüpfte an ältere Strukturen an, die in den erhaltenen Quellen nicht ausdrücklich beschrieben werden. Welche dieser Möglichkeiten den Quellen besser entspricht, lässt sich nur durch die Gesamtschau aller überlieferten Zeugnisse beurteilen.  (Teil 4  /  Teil 6)

Fußnoten

1 Anthony Luttrell: The Hospitaller Background of the Teutonic Order. In: Ordines Militares. Colloquia Torunensia Historica 26, Toruń 2021, S. 363.

2 Ernst Strehlke (Hrsg.): Tabulae Ordinis Theutonici, Berlin 1869, S. 262–263, Nr. 294.

3 Ernst Strehlke (Hrsg.): Tabulae Ordinis Theutonici, Berlin 1869, S. 263, Nr. 295.

4 Anthony Luttrell: The Hospitaller Background of the Teutonic Order. In: Ordines Militares. Colloquia Torunensia Historica 26, Toruń 2021, S. 365.

5 Ernst Strehlke (Hrsg.): Tabulae Ordinis Theutonici, Berlin 1869, S. 263, Nr. 295.

6 Andrea Sommerlechner u. a. (Bearb.): Die Register Innocenz' III. 15. Pontifikatsjahr 1212/1213. Texte und Indices, Wien 2018, S. LXXVII–LXXVIII.

7 Ernst Strehlke (Hrsg.): Tabulae Ordinis Theutonici, Berlin 1869, S. 266–267, Nr. 298.

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