Kontinuität oder Neugründung? Die Entstehung des Deutschen Ordens im Licht der Quellen (4)


Teil IV – Die Schutzbulle Clemens' III. vom 6. Februar 1191

Am 6. Februar 1191 stellte Papst Clemens III. eine Schutzbulle für die „deutschen Brüder der Kirche der heiligen Maria in Jerusalem“ aus. Die Urkunde nennt sie fratres Theotonici ecclesie sancte Marie Ierosolimitane.¹ Akkon war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erobert; die Stadt fiel erst am 12. Juli 1191.²

Der Papst gründet in dieser Bulle keine neue Gemeinschaft. Er nimmt vielmehr „diese Kirche“, die Personen der Brüder und alle Güter unter seinen Schutz, die sie gegenwärtig rechtmäßig besitzen oder künftig auf rechtmäßige Weise erwerben können. Der entscheidende Satz lautet: ecclesiam ipsam et personas vestras cum omnibus bonis, que inpresentiarum racionabiliter possidetis vel in futurum iustis modis prestante domino poteritis adipisci, sub beati Petri et nostra protectione suscipimus.³

Diese Formulierung ist wichtig, weil sie zwischen gegenwärtigem Besitz und künftigem Erwerb unterscheidet. Der Papst schützt nicht nur künftige Güter, sondern spricht ausdrücklich auch von Gütern, welche die Brüder bereits „gegenwärtig rechtmäßig besitzen“. Die Urkunde nennt diese Güter jedoch nicht einzeln.⁴

Damit bleibt offen, welcher Besitz am 6. Februar 1191 gemeint war. Das von König Guido im September 1190 zugesagte Haus in Akkon konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht tatsächlich genutzt werden, weil Akkon weiterhin belagert wurde. Wenn sich die Bulle auf diese Schenkung bezog, wäre zu fragen, ob ein noch nicht realisierter Anspruch bereits als gegenwärtiger Besitz gelten konnte. Die Urkunde selbst beantwortet diese Frage nicht.

Auch die „Kirche der heiligen Maria in Jerusalem“ bleibt erklärungsbedürftig. Clemens III. spricht nicht von einem Hospital in Akkon und erwähnt Akkon überhaupt nicht. Anthony Luttrell formuliert dazu ausdrücklich, dass Clemens III. am 6. Februar 1191 in Rom ein Schutzprivileg, nicht aber eine Bestätigungsurkunde, für bestimmte Deutsche mit ihren Gütern ausstellte, die als „die deutschen Brüder der Kirche der heiligen Maria in Jerusalem“ bezeichnet wurden; zugleich betont er, dass die Bulle Akkon nicht erwähne und unklar bleibe, für wen sie bestimmt war.⁵

Luttrell weist außerdem darauf hin, dass die Bulle auf Antrag nicht namentlich genannter Bittsteller erging.⁶ Die Antragsteller bleiben also unbekannt. Dennoch setzt der Vorgang eine handlungsfähige Vertretung voraus: Jemand musste die Bitte formulieren, an die Kurie bringen oder bringen lassen und die Gemeinschaft gegenüber dem Papst als schutzwürdige kirchliche Einrichtung darstellen.

Gerade deshalb wirft das Datum der Bulle Fragen auf. Zwischen der Guido-Urkunde vom September 1190 und der päpstlichen Bulle vom 6. Februar 1191 lagen nur wenige Monate. In dieser Zeit musste die Nachricht nach Rom gelangen und dort bearbeitet werden. Luttrell hält eine Mitteilung aus Syrien innerhalb von dreieinhalb Monaten für möglich und verweist darauf, dass die Nachricht vom Fall Jerusalems am 2. Oktober 1187 bereits Ende November 1187 beim Papst in Bologna angekommen war.⁷

Die Bulle beweist keine personelle Kontinuität zwischen dem deutschen Hospital in Jerusalem und der Gemeinschaft vor Akkon. Sie macht aber drei Punkte sichtbar: Anfang Februar 1191 gab es eine päpstlich anerkannte Gemeinschaft deutscher Brüder; diese Gemeinschaft wurde ausdrücklich mit der Kirche St. Maria in Jerusalem bezeichnet; und die Urkunde spricht von gegenwärtigem Besitz, ohne ihn zu benennen. Genau diese drei Punkte lassen die Vorgeschichte der Gemeinschaft offen.   (Teil 3  /  Teil 5)

Fußnoten

1 Ernst Strehlke (Hrsg.): Tabulae Ordinis Theutonici, Berlin 1869, S. 263, Nr. 295: „Clemens episcopus servus servorum Dei dilectis filiis fratribus Theotonicis ecclesie sancte Marie Ierosolimitane salutem et apostolicam benedictionem.“

2 Anthony Luttrell: The Hospitaller Background of the Teutonic Order. In: Ordines Militares. Colloquia Torunensia Historica 26, Toruń 2021, S. 365; dort ausdrücklich: „Akkon wird nicht erwähnt, obwohl die Stadt sich damals noch in muslimischer Hand befand.“

3 Ernst Strehlke (Hrsg.): Tabulae Ordinis Theutonici, Berlin 1869, S. 263, Nr. 295.

4 Ernst Strehlke (Hrsg.): Tabulae Ordinis Theutonici, Berlin 1869, S. 263, Nr. 295. Der Vergleich mit Coelestin III. von 1196 zeigt den Unterschied: Dort werden konkrete Besitzungen einzeln aufgeführt, unter anderem Besitz in Askalon, Ramla, Jaffa, Akkon, Tyrus und Caesarea; ebd., S. 266–267, Nr. 298.

5 Anthony Luttrell: The Hospitaller Background of the Teutonic Order, Toruń 2021, S. 365: „Papst Clemens III. stellte am 6. Februar 1191 in Rom ein Schutzprivileg, nicht aber eine Bestätigungsurkunde, für bestimmte Deutsche mit ihren Gütern aus, die als ‚die deutschen Brüder der Kirche der heiligen Maria in Jerusalem‘ bezeichnet wurden; ein Hospital wird jedoch nicht erwähnt, und es bleibt unklar, für wen die Urkunde bestimmt war.“

6 Anthony Luttrell: The Hospitaller Background of the Teutonic Order, Toruń 2021, S. 363; dort zur Bulle vom 6. Februar 1191: „auf Antrag nicht namentlich genannter Bittsteller“.

7 Anthony Luttrell: The Hospitaller Background of the Teutonic Order, Toruń 2021, S. 365; Luttrell verweist dort auf die Möglichkeit schneller Nachrichtenübermittlung und nennt als Beispiel die Nachricht vom Fall Jerusalems.

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