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Zwischen Amt und Auskommen: Prekäre Pfarrvertretung vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches

Die zeitweise Übernahme der Pfarrseelsorge durch nicht-benefizierte Priester stellt im mittelalterlichen und neuzeitlichen Kirchenwesen ein klar nachweisbares Phänomen dar, das sich aus der praktischen Trennung zwischen rechtlichem Besitz einer Pfarrei und tatsächlicher Seelsorgeausübung ergibt. Im Zentrum steht die Notwendigkeit, dass ein geweihter Priester die cura animarum vor Ort ausüben musste, auch wenn der rechtliche Inhaber der Pfarrei dazu aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage war. In solchen Fällen traten Priester auf, die ohne eigenes Benefizium eine Pfarrei faktisch versahen und deren Stellung in den Quellen als wirtschaftlich abhängig und rechtlich ungesichert beschrieben wird. Voraussetzung für jede solche Tätigkeit war die gültige Priesterweihe, die nach kanonischem Recht seit dem Hochmittelalter nur erfolgen durfte, wenn der Kandidat „auf einen Titel“ (ad titulum) geweiht wurde, das heißt auf der Grundlage einer gesicherten materiellen Existenz. Dieser Titel k...

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