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Die militärischen und finanziellen Pflichten des Deutschen Ordens im Reich

Bild: Uniform der Soldaten der Ballei Koblenz (1) ( zum Film ) Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 regelte die Truppen- und Geldleistungen der Reichsstände für das Reichsheer. Neben weltlichen Fürsten und Reichsstädten wurden auch der Hochmeister des Deutschen Ordens und mehrere Balleien (Landkommenden) des Ordens als eigene Reichsstände berücksichtigt. Die in der Matrikel festgelegten Sollzahlen blieben – trotz politischer Veränderungen – bis zum Ende des Alten Reiches die rechtliche Grundlage für militärische und finanzielle Forderungen, auch wenn die tatsächliche Leistung im 17. und 18. Jahrhundert oft geringer ausfiel. Der Hochmeister Der Hochmeister des Deutschen Ordens wurde mit einem hohen Kontingent in der Reichsmatrikel aufgeführt: 40 Reiter, 180 Fußknechte, dazu 4.000 Gulden. Dies spiegelte seine Stellung als geistlicher Reichsfürst und Territorialherr wider. Nach der Säkularisation Preußens (1525) konnte der Orden diese Verpflichtung faktisch kaum noch erfüllen, doch blieb d...

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