Versetzung des Ulmer Spitalmeisters Peter nach Regensburg im Jahr 1501
Im Juni 1501 wurde ein Priesterbruder des Deutschen Ordens namens Peter, der bis dahin als Spitalmeister in Ulm tätig war, nach Regensburg versetzt. Der Vorgang ist deshalb bemerkenswert, weil sich nicht nur der Wechsel des Einsatzortes feststellen lässt, sondern zugleich eine konkrete Regelung für Peters Tätigkeit in Regensburg überliefert ist. Zumal er in Ulm außerhalb eines Konventes lebte.
Peter hatte in Ulm das Amt des Spitalmeisters inne. Im Zuge der Versetzung wurde Regensburg zu seinem neuen Einsatzort. Mit diesem Wechsel war ausdrücklich verbunden, dass er dort im kirchlichen Dienst mitwirken sollte. Für seine Tätigkeit wurde festgelegt, dass er „in der kirchen mitsingen und lesen behilfflich sey, doch ongenot meß zu halten“. Peter sollte also beim Singen und Lesen in der Kirche helfen, ohne dazu verpflichtet zu sein, selbst Messe zu feiern.
Gerade diese Verbindung von Ortswechsel und Aufgabenbestimmung macht den Fall besonders aussagekräftig. Die Versetzung bestand nicht nur darin, Peter von Ulm nach Regensburg zu schicken. Zugleich wurde geregelt, in welcher Weise er am neuen Ort eingesetzt werden sollte. Die Entscheidung erfasste damit sowohl seinen künftigen Aufenthalts- und Dienstort als auch einen Teil seiner konkreten liturgischen Verpflichtungen.
Der Fall zeigt, dass eine Versetzung innerhalb des Deutschen Ordens mit einer individuellen Regelung der Tätigkeit des betroffenen Bruders verbunden sein konnte. Peter wurde nicht einfach einem anderen Haus zugewiesen, ohne dass seine dortige Verwendung näher bestimmt worden wäre. Vielmehr war bereits mit dem Wechsel festgelegt, dass er am kirchlichen Singen und Lesen teilnehmen sollte, während die Verpflichtung zur Messfeier ausdrücklich ausgenommen blieb.
Damit ist zugleich erkennbar, dass die Versetzung eine personelle Neuverwendung darstellte. Peter behielt nicht lediglich seinen bisherigen Aufgabenbereich an einem anderen Ort. Seine Tätigkeit in Regensburg wurde inhaltlich neu bestimmt. Der Wechsel betraf folglich nicht nur den Ort, sondern auch die konkrete Form seines Dienstes.
Besonders aufschlussreich ist die Einschränkung hinsichtlich der Messfeier. Sie zeigt, dass Peters Verwendung in Regensburg nicht pauschal geregelt wurde, sondern eine ausdrücklich formulierte Ausnahme enthielt. Die Maßnahme war damit auf seine konkrete Person zugeschnitten. Über den Grund dieser Ausnahme ist nichts Sicheres bekannt; fest steht lediglich, dass sie Bestandteil der Versetzung war.
- Quellen -
• Biskup, Marian / Janosz-Biskupowa, Irena (Hg.): Protokolle der Kapitel und Gespräche des Deutschen Ordens im Reich (1499–1525). Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, Bd. 41, Marburg 1991, S. 35.
• Hungs, Damian M.: Der Deutschordenspriester bis 1800. Sein Leben und Wirken, Saarbrücken 2011, S. 49.



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