Der heilige Hyazinth in einer Urkunde des Landmeisters Hermann Balk


Am 29. Januar 1236 stellte der preußische Landmeister Hermann Balk in Marienwerder eine Urkunde zugunsten Dietrichs von Dypenow aus. Das Dokument gehört in die frühe Phase der Herrschaft des Deutschen Ordens in Preußen und betrifft die Übertragung eines umfangreichen Besitzes. Hermann Balk überließ Dietrich von Dypenow die Burg Klein-Quedin und ein Gebiet von 300 flämischen Hufen sowie weitere damit verbundene Rechte.

Das allein würde die Urkunde zu einem interessanten Zeugnis für die frühe Besitz- und Herrschaftsordnung des Deutschen Ordens in Preußen machen. Ihre besondere Bedeutung erhält sie jedoch durch die Zeugenreihe.

Unter den dort genannten Personen befinden sich zwei Dominikaner: Hyazinth, polnisch Jacek Odrowąż, und Heidenreich. Beide gehörten zu den herausragenden Vertretern des noch jungen Predigerordens in Mittel- und Osteuropa. Vor allem der Name Hyazinth macht die Urkunde bemerkenswert.

Der spätere heilige Hyazinth wurde vermutlich um 1183 geboren. Er gehörte zur ersten Generation des Dominikanerordens, der erst 1216 päpstlich bestätigt worden war. Dominikus selbst starb 1221. Hyazinth stand damit zeitlich noch ganz am Anfang der Geschichte des Predigerordens und wurde zu einem seiner wichtigsten Vertreter im polnischen Raum.

Ausgangspunkt seiner Tätigkeit war Krakau. Von dort aus wirkte er an der Ausbreitung des jungen Ordens nach Mittel- und Osteuropa mit. Predigt und Mission bestimmten sein Wirken. In späterer Zeit wurde seine Gestalt von zahlreichen Legenden umgeben; die Urkunde Hermann Balks ist dagegen ein nüchternes zeitgenössisches Zeugnis, das ihn an einem ganz konkreten Ort und zu einem genau bestimmten Zeitpunkt greifbar macht.

Am 29. Januar 1236 befand sich Hyazinth in Marienwerder.

Diese Feststellung allein besitzt Gewicht. Wir begegnen hier nicht dem später verehrten Heiligen, sondern dem historischen Dominikaner Jacek Odrowąż als Zeugen eines Rechtsgeschäftes des Deutschen Ordens.

Neben ihm erscheint mit Heidenreich ein weiterer bedeutender Dominikaner. Heidenreich stammte wahrscheinlich aus dem deutschen Sprachraum und war ebenfalls in der Mission tätig. Wie Hyazinth gehörte er zu jener frühen Generation von Predigerbrüdern, die sich in den neu erschlossenen Missionsgebieten Mittel- und Osteuropas bewegten. Seine Anwesenheit neben Hyazinth zeigt, dass es sich bei der dominikanischen Präsenz in Marienwerder nicht lediglich um das zufällige Auftreten eines einzelnen Ordensmannes handelte.

Gerade die gemeinsame Nennung beider Dominikaner macht die Zeugenliste so interessant. Hermann Balk, der als Landmeister den Aufbau der deutschordentlichen Herrschaft in Preußen leitete, stellt eine bedeutende Besitzurkunde aus und unter den Personen, die diesem Rechtsakt beiwohnen, befinden sich zwei Vertreter des jungen Predigerordens, darunter einer der bekanntesten Dominikaner seiner Zeit.

Zeugenlisten mittelalterlicher Urkunden sind dabei keineswegs nebensächlich. Sie zeigen, welche Personen sich im Umfeld eines Rechtsgeschäftes befanden und wessen Anwesenheit für dessen Bezeugung als bedeutsam angesehen wurde. Die Namen ermöglichen dadurch mitunter Einblicke in persönliche und institutionelle Verbindungen, die in den eigentlichen Urkundentexten überhaupt nicht thematisiert werden.

Genau darin liegt der besondere Wert des Dokumentes von 1236.

Für Hyazinth ist diese Nennung zudem deshalb wertvoll, weil seine Biographie wie die vieler mittelalterlicher Heiliger später stark hagiographisch ausgestaltet wurde. Zeitgenössische urkundliche Zeugnisse erlauben es dagegen, einzelne Stationen seines tatsächlichen Lebensweges unabhängig von späteren Heiligenlegenden festzuhalten.

So führt uns die Urkunde vom 29. Januar 1236 ungewöhnlich nahe an einen konkreten Augenblick heran.

In Marienwerder sitzt Hermann Balk als Landmeister des Deutschen Ordens einer bedeutenden Besitzübertragung vor. Dietrich von Dypenow erhält Burg und Land. Das Rechtsgeschäft wird schriftlich festgehalten. Und in der Reihe der Männer, die diesen Vorgang bezeugen, stehen zwei Dominikaner: Heidenreich und Jacek Odrowąż.

Der eine wird später als Heidenreich von Kulm in die Geschichte eingehen.

Der andere wird als heiliger Hyazinth verehrt werden.

In diesem Augenblick aber sind beide zunächst das, was die Urkunde von ihnen festhält: zwei Predigerbrüder unter den Zeugen eines Rechtsgeschäftes Hermann Balks.

So bleibt jetzt alles innerhalb des Horizonts der Urkunde: Rechtsgeschäft, Hermann Balk, Dietrich von Dypenow, Zeugenliste, Hyazinth und Heidenreich. Die spätere Entwicklung wird nur dort erwähnt, wo sie erklärt, warum diese beiden Namen für uns heute auffallen.

- Quelle -

Schlesisches Urkundenbuch, Bd. 2: 1231–1250, bearb. von Winfried Irgang, hg. von der Historischen Kommission für Schlesien, Wien 1977, Nr. 110

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