Deutschordensamt Arnegg
Im Jahr 1700 verkaufte Johann Philipp von Stadion die Reichsherrschaft Arnegg für 110.000 Gulden an den Landkomtur der Ballei Elsass-Burgund des Deutschen Ordens in Altshausen. Mit diesem Erwerb trat der Deutsche Orden als zentraler Herrschaftsträger in Arnegg auf und begann in den folgenden Jahrzehnten mit einem gezielten Ausbau seiner Rechte und Besitzungen.
Bereits 1702 konnte der Orden vom Benediktinerinnenkloster Urspring zwei Drittel von Eggingen erwerben, einschließlich der Hochgerichtsbarkeit. Hinzu kamen Anteile an Ermingen sowie Zehntrechte in Dietingen und Markbronn. Weitere bedeutende Erwerbungen folgten 1778, als vom Kloster Söflingen der restliche Teil von Ermingen, der Zehnt zu Arnegg sowie zusätzliche Zehntrechte in Markbronn an den Deutschen Orden übergingen. Diese Käufe führten zu einer deutlichen Verdichtung der ordensherrlichen Rechte innerhalb des Amtsbezirks.
Im 18. Jahrhundert verfügte die Herrschaft Arnegg in nahezu allen zugehörigen Orten über die hohe und niedere Gerichtsbarkeit sowie über den Blutbann; ausgenommen hiervon war Wippingen, wo weiterhin geteilte Herrschaftsverhältnisse bestanden. Darüber hinaus besaß der Deutsche Orden das Patronatsrecht in Arnegg und Dietingen sowie das Fischrecht in der Blau. Die Herrschaftsgüter wurden überwiegend als Falllehen an die Einwohner vergeben.
Obwohl Arnegg der Deutschordenskommende Altshausen zugeordnet war, blieb es eine reichsritterschaftliche Herrschaft und war dem Ritterkanton Donau steuerpflichtig. Die Verwaltung des Amts lag in den Händen eines Obervogts, der bis 1784 auf der Burg Arnegg residierte und anschließend seinen Sitz im Ort Arnegg nahm.
Mit der Beschlagnahmung der Deutschordensbesitzungen und der Aufhebung des Ordens in den Rheinbundstaaten endete 1806 die Ordensherrschaft. Zusammen mit der Kommende Altshausen fiel das Deutschordensamt Arnegg an Württemberg und wurde dem Oberamt Blaubeuren eingegliedert.



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