Deutschordensritter Gisbert von der Capellen


Gisbert von der Capellen war ein Sohn des Johann von der Capellen, Herrn zu Wittringen, und der Anna up den Berge zu Ripshorst. Seine Eltern hatten im Jahr 1586 geheiratet.

Im Jahr 1625 wurde Gisbert von der Capellen in den Deutschen Orden aufgenommen. Ab 1638 bekleidete er das Amt des Komturs von Osnabrück. Seine dortige Amtszeit dauerte bis 1640.

Bereits am 2. November 1638 trat Gisbert von der Capellen zugleich als Komtur zu Waldenburg auf. An diesem Tag verpachtete er Besitz der Kommende an Hans Quiter aus Olpe und dessen Ehefrau. Im Jahr 1640 führte Gisbert außerdem die Bezeichnung Komtur von Ootmarsum und war zugleich mit Waldenburg verbunden.

In den folgenden Jahren leitete Gisbert von der Capellen die Kommende Waldenburg und nahm dort die mit der Kommende verbundenen Verwaltungs-, Herrschafts-, Lehns- und Wirtschaftsaufgaben wahr. Am 12. Mai 1643 bestand eine von ihm getroffene Regelung, nach der seinem langjährigen Diener Heinrich von der Horst das kleine Waldenburger Haus innerhalb Attendorns als Wohnung überlassen worden war. Im Jahr 1645 veranlasste beziehungsweise genehmigte Gisbert von der Capellen Reparaturen an diesem Gebäude.

Am 20. Februar 1645 wandten sich Untertanen aus den Kirchspielen Hundem und Heinsberg an Gisbert von der Capellen. Gegenstand waren die ihnen auferlegten Belastungen und ihre überlieferten Rechte. Gisbert trat in diesem Zusammenhang als Träger der Waldenburger Herrschaftsrechte auf.

Am 23. August 1645 handelte von der Capellen gemeinsam mit den Bürgermeistern und Räten von Attendorn, Olpe und Drolshagen sowie dem Prior und Konvent des Klosters Ewig in einer Angelegenheit der Fischerei in der Bigge. Die Beteiligten wandten sich an den Drosten Friedrich von Fürstenberg und beantragten eine obrigkeitliche Maßnahme gegen eine Anlage, die den Fischaufstieg beeinträchtigte.

Am 1. September 1645 stand er mit Johannes von der Hardt in Verbindung. Gegenstand war eine geplante Besprechung im Zusammenhang mit der Schnellenberger Schlacht.

Am 5. Mai 1647 wandte sich Gisbert von der Capellen an den Landkomtur in Mülheim. Anlass war eine Auseinandersetzung um Abgaben und eine Pfändung im Bereich der Waldenburger Besitzungen. Dabei behandelte er zugleich die von der Kommende während des Krieges getragenen Einquartierungen und Kontributionen und vertrat die Abgaben- und Freiheitsrechte des Waldenburger Besitzes.

Am 11. Februar 1648 nahm Gisbert von der Capellen eine Belehnung vor. Er belehnte den Kirchenprovisor Johann Schmidt mit einem Gut in Schönholthausen. Am 19. Oktober 1648 verpachtete er das zur Waldenburger Kommende gehörende Gut Schöndelt für sechs Jahre an Rötger Reuter und dessen Ehefrau.

Für das Jahr 1648 ist auch der Haushalt Gisberts von der Capellen auf Waldenburg greifbar. Zu seinem dortigen Haushalt gehörten neben ihm zwei weitere namentlich erfasste Männer, drei Ackerknechte, drei Jungen, ein Schäfer und vier Mägde.

Am 24. April 1650 wandte sich Gisbert von der Capellen unmittelbar an die Räte und Landstände in Arnsberg. Er beantragte für den großen, zur Kommende Waldenburg gehörenden Hof Langenohl die Schatzfreiheit und vertrat damit die fiskalischen Rechte des Waldenburger Besitzes gegenüber den territorialen Behörden des Herzogtums Westfalen.

Am 9. Juni 1653 wandte er sich an den Landdrosten und trat für Hans Schulte zu Silbecke ein. Er bat darum, in dem gegen Schulte geführten Verfahren Milde walten zu lassen.


Auch in den Jahren 1654 und 1655 ist Gisbert von der Capellen in einer Reihe von Rechts- und Lehnsakten persönlich nachweisbar. Am 7. Januar 1654 belehnte er Jakob Hespert mit dem Gut vor dem Hohwald und dem Lütringhauser Gut. Die hierzu ausgefertigte Urkunde wurde mit Gisbert von der Capellens eigenem Siegel versehen.

Am 23. März 1654 trat die Waldenburger Herrschaft in einer Fischereiangelegenheit in Erscheinung, nachdem ein Diener Gisberts von der Capellen ein Fischgarn beschlagnahmt hatte. Die Angelegenheit führte zu einem Schriftwechsel mit dem zuständigen Gografen und gehörte zur Ausübung der von Gisbert vertretenen Waldenburger Fischereirechte.

Am 16. November 1654 stellte Gisbert von der Capellen als Deutschordenskomtur zu Waldenburg einen Lehnsbrief über ein Gut in Wegeringhausen aus. 

Am 1. Februar 1655 nahm Gisbert von der Capellen eine weitere Belehnung vor. Er belehnte Johannes Kaufmann mit einem Viertel des Hofes Rhonard. Auch diese Rechtshandlung wurde von ihm als Inhaber der Waldenburger Lehnsherrschaft vollzogen.

Aus seiner Waldenburger Amtszeit ist außerdem eine weitere Belehnung überliefert, bei der Gisbert von der Capellen Johann Breuer zur Birken aus Morsbach mit dem Schmidts-Gut in Hillmicke belehnte. Die dazugehörige Ausfertigung trug seine eigenhändige Unterschrift.

Im Jahr 1658 ist Gisbert von der Capellen weiterhin als Komtur von Waldenburg belegt. Damit setzte sich seine Tätigkeit für Waldenburg über die Mitte der 1650er Jahre hinaus fort.

Im Jahr 1660 erfolgte sein Wechsel von Waldenburg nach Welheim. Bis spätestens 3. August 1660 war Gisbert von der Capellen durch obrigkeitliche Verfügung nach Welheim versetzt worden. Mit dieser Versetzung endete seine Stellung in Waldenburg und begann seine Tätigkeit als Komtur von Welheim.

Für die Jahre 1660 und 1661 ist Gisbert von der Capellen ausdrücklich als Komtur in Welheim greifbar. In dieser Zeit bestand eine finanzielle Korrespondenz zwischen ihm und Eberhard von Dellwig, der in Waldenburg tätig war. Gegenstand dieser Korrespondenz waren Geldzahlungen zwischen den beiden Kommenden beziehungsweise deren Amtsträgern.

Am 6. Mai 1661 amtierte Gisbert von der Capellen ausdrücklich als Komtur zu Welheim. An diesem Tag richtete er in dieser Eigenschaft ein Schreiben an den Landkomtur.

Gisbert von der Capellen verstarb am 7. Juni 1670.

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