Ordensritter Heinrich Hardevust
Der Ordensritter Heinrich Hardevust entstammte dem Kölner Patriziat und gehörte spätestens 1446 dem Konvent in Danzig an, wo er das Amt des Waldmeisters bekleidete. In dieser Funktion ist er am 14. November 1446 belegt. Als Waldmeister war er in die wirtschaftliche und administrative Verwaltung der Kommende eingebunden und gehörte zum Kreis der mit eigenen Aufgaben betrauten Konventsbrüder.
In den folgenden Jahren erscheint Heinrich Hardevust unter verschiedenen Schreibformen seines Namens. Am 16. April 1455 wird er als Herr Hartfuss im Umfeld des Ordenshauses Preußisch Mark genannt. Am 22. Juli 1455 gehörte Heinrich Hartfust zu den auf dem Hause Preußisch Mark befindlichen Ordensleuten, die gemeinsam eine Vollmacht erteilten. Auch nach dem 2. Februar 1456 hielt er sich noch in Preußisch Mark auf. Ein besonderes Amt ist für diese Zeit nicht überliefert.
Heinrich Hardevust starb vor dem 13. August 1458. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits sein Nachlass behandelt.
NACHLASS
Die Abwicklung seines Nachlasses fällt in eine Zeit tiefgreifender politischer, militärischer und administrativer Veränderungen im preußischen Ordensland. Der Dreizehnjährige Krieg war seit 1454 im Gang. Zahlreiche Ordenshäuser und Ämter hatten ihre bisherigen organisatorischen Zusammenhänge verloren oder verändert. Auch Angehörige des früheren Danziger Konvents begegnen in den folgenden Jahren an anderen Orten und in anderen Aufgabenbereichen. Heinrich Hardefust selbst befand sich 1455 und 1456 in Preußisch Mark. Im Sommer 1458 wurde sein Nachlass dagegen Gegenstand einer Korrespondenz zwischen Köln und der preußischen Ordensverwaltung.
Der erste unmittelbar überlieferte Vorgang datiert vom 13. August 1458. An diesem Tag schrieb Winrich von Manstede aus Köln an Heinrich Reuß von Plauen, Komtur zu Elbing. Das Schreiben behandelte Geld und Wein, den Nachlass des Ordensbruders Heinrich Haerdevoest und Werner Overstolz, Vogt zu Samland. Dem Schreiben war eine Anlage beigefügt. Heinrich erscheint hier unter der Namensform Haerdevoest; seine Zugehörigkeit zum Deutschen Orden wird ausdrücklich genannt. Mit diesem Datum ist zugleich sicher, dass sein Tod bereits eingetreten war.
Winrich von Manstede war selbst Angehöriger des Deutschen Ordens und seit Jahren in Finanz- und Handelsangelegenheiten zwischen dem Reich und Preußen tätig. Er hatte bereits vor 1458 mit Geldgeschäften und Warenverkehr für den Orden zu tun. Von Köln aus führte er Korrespondenz mit der preußischen Ordensleitung und insbesondere mit Heinrich Reuß von Plauen. Auch der Transport von Wein gehörte zu den von ihm behandelten Geschäften. Der Weinverkehr war daher innerhalb seiner Korrespondenz ein eigenständiger Gegenstand. Geld und Wein, die im Schreiben vom 13. August 1458 zusammen mit Heinrich Haerdevoests Nachlass erscheinen, können deshalb nicht ohne den vollständigen Wortlaut des Briefes als Bestandteile dieses Nachlasses bezeichnet werden. Sicher ist lediglich, dass alle drei Gegenstände in demselben Schreiben behandelt wurden.
Der Nachlass Heinrichs war jedoch nicht nur eine Angelegenheit Winrich von Manstedes. Bereits am folgenden Tag, dem 14. August 1458, wurde ein weiteres Schreiben an Heinrich Reuß von Plauen gerichtet. Die Absender waren Johann von dem Dauwe, Bürgermeister zu Köln, Rutger von der Wyden und Johann Hardefuyst. Gegenstand war ausdrücklich der Nachlass des Heinrich Hardefuyst. Auch in diesem Schreiben erscheint wiederum Werner Overstolz.
Innerhalb von zwei Tagen wurde Heinrichs Nachlass damit mindestens zweimal von Köln aus gegenüber demselben führenden Amtsträger des Deutschen Ordens behandelt. Am 13. August handelte Winrich von Manstede; am 14. August traten Johann von dem Dauwe, Rutger von der Wyden und Johann Hardefuyst gemeinsam auf. Beide Schreiben waren an Heinrich Reuß von Plauen gerichtet, und in beiden erscheint Werner Overstolz. Der Nachlassvorgang umfasste damit nachweislich mehrere Beteiligte in Köln sowie mehrere Amtsträger und Angehörige des Deutschen Ordens.
Johann Hardefuyst nimmt innerhalb dieses Personenkreises eine besondere Stellung ein, weil er denselben Namen wie der Verstorbene trägt und gemeinsam mit zwei weiteren Kölnern unmittelbar wegen dessen Nachlasses an Heinrich Reuß von Plauen schrieb. Eine Verwandtschaftsbezeichnung enthält der überlieferte Vorgang nicht. Johann Hardefuyst wird weder als Bruder noch als Vetter, Neffe oder sonstiger Verwandter bezeichnet. Ebenso wird er nicht ausdrücklich als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet. Fest steht ausschließlich seine unmittelbare Beteiligung an der Kölner Behandlung des Nachlasses am 14. August 1458.
Auch Johann von dem Dauwe und Rutger von der Wyden werden in diesem Schreiben nicht mit einer besonderen nachlassrechtlichen Funktionsbezeichnung versehen. Sie treten gemeinsam mit Johann Hardefuyst als Absender auf. Johann von dem Dauwe führte dabei den Titel eines Kölner Bürgermeisters. Heinrichs Nachlass wurde damit nicht ausschließlich innerhalb des Ordens behandelt, sondern war im August 1458 Gegenstand einer in Köln behandelten und nach Preußen kommunizierten Angelegenheit.
Auf preußischer Seite war Heinrich Reuß von Plauen die zentrale Empfängerfigur. Er bekleidete das Amt des Komturs zu Elbing und war während des Krieges mit zahlreichen militärischen, diplomatischen, finanziellen und administrativen Geschäften befasst. Beide Kölner Schreiben über Heinrich Hardefusts Nachlass wurden unmittelbar an ihn gerichtet.
Neben Reuß von Plauen erscheint in beiden Schreiben Werner Overstolz, im August 1458 Vogt zu Samland. Seine Beteiligung am Hardefust-Nachlass war kein isolierter Vorgang. Bereits im Sommer desselben Jahres war er in eine andere Nachlassangelegenheit einbezogen. Am 1. Juli 1458 schrieben Heinrich Castorp und Albert Bemer aus Lübeck wegen des Nachlasses des Symon Duesbergh. In diesem Zusammenhang erscheinen wiederum Werner Overstolz und Heinrich Reuß von Plauen.
Der Fall Symon Duesbergh zeigt zugleich, dass ein Nachlass innerhalb der Ordenskorrespondenz nicht auf unmittelbar vorhandene persönliche Gegenstände beschränkt sein musste. Forderungen und noch offene wirtschaftliche Geschäfte konnten nach dem Tod einer Person weiterverfolgt werden. Im Zusammenhang mit verstorbenen Personen behandelte die Ordensverwaltung auch Schulden, Besitzrechte und Ansprüche. Für Heinrich Hardefust selbst sind jedoch keine konkreten Schulden oder Forderungen nachgewiesen.
Über den konkreten Umfang von Heinrich Hardefusts Nachlass ist nichts Näheres bekannt. Eine Geldsumme, Forderungen, Schulden oder einzelne Vermögensgegenstände werden in den erschlossenen Nachlassregesten nicht als Bestandteile seines Nachlasses bezeichnet. Auch Grundstücke, Renten, Häuser, Pferde, Waffen, Rüstungen, Kleidungsstücke, Bücher, Schmuckstücke oder sonstige bewegliche Gegenstände sind für seinen Nachlass nicht einzeln genannt. Ebenso ist nicht sicher, ob das im Schreiben vom 13. August erwähnte Geld oder der dort genannte Wein tatsächlich zu seinem Nachlass gehörten.
Besondere Bedeutung besitzt die Anlage, die dem Schreiben Winrich von Manstedes vom 13. August 1458 beigefügt war. Sie gehörte unmittelbar zum überlieferten Nachlassvorgang. Ihre Art wird in der Erschließung nicht näher bezeichnet. Sie ist daher weder als Inventar noch als Rechnung, Quittung, Vollmacht oder Testament zu bestimmen. Fest steht lediglich, dass die Nachlasskorrespondenz vom 13. August neben dem Hauptbrief mindestens ein zusätzliches Schriftstück umfasste.
Ein Testament Heinrich Hardefusts ist innerhalb dieses Vorgangs nicht überliefert. Weder das Schreiben vom 13. August noch dasjenige vom 14. August bezeichnet eine Verfügung als Testament oder letzten Willen. Auch ein Testamentsvollstrecker wird nicht genannt. Ebenso findet sich keine ausdrücklich bezeichnete testamentarische Erbeinsetzung. Der nachweisbare Rechts- und Verwaltungsgegenstand ist ausschließlich Heinrichs Nachlass.
Auch eine ausdrückliche Erbenstellung Johann Hardefuysts ist nicht überliefert. Seine gesicherte Stellung beschränkt sich auf seine Mitwirkung an dem Schreiben vom 14. August. Über sein rechtliches Verhältnis zum Nachlass wird nichts Näheres gesagt.
Nach dem 14. August verliert sich die ausdrücklich auf Heinrich Hardefust bezogene Nachlasskorrespondenz. In der chronologischen Folge des Ordensbriefarchivs schließen sich wieder militärische und politische Angelegenheiten an. Bis zum Ende des Jahres 1458 ist innerhalb der erschlossenen Korrespondenz kein weiteres Schreiben ausgewiesen, das Heinrich Hardefust, Heinrich Haerdevoest, Johann Hardefuyst oder ausdrücklich den Nachlass Heinrichs nennt.
Eine erhaltene Entscheidung über den Nachlass ist damit nicht nachweisbar. Ebenso ist keine ausdrücklich bezeichnete Antwort Heinrich Reuß von Plauens auf die beiden Kölner Schreiben vom 13. und 14. August überliefert. Der bekannte Vorgang endet in seiner ausdrücklich auf Heinrich bezogenen Form mit dem Schreiben Johann von dem Dauwes, Rutgers von der Wyden und Johann Hardefuysts.
Der Nachlass Heinrich Hardefusts ist dennoch in klaren administrativen Konturen erkennbar. Ein verstorbener Deutschordensbruder hinterließ 1458 einen Nachlass, dessen Bearbeitung Köln und Preußen miteinander verband. Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Tagen beschäftigten sich zwei verschiedene Kölner Absendergruppen mit dem Vorgang. Auf Seiten des Deutschen Ordens waren Werner Overstolz und Heinrich Reuß von Plauen beteiligt. Der erste Brief gehörte zugleich in einen Zusammenhang von Geld- und Weinangelegenheiten und besaß eine zusätzliche Anlage. Der zweite wurde gemeinsam von einem Kölner Bürgermeister, Rutger von der Wyden und Johann Hardefuyst versandt.
Die erhaltenen Stücke zeigen damit einen Nachlassvorgang, der nicht am letzten bekannten Aufenthaltsort Heinrichs innerhalb des Ordens abgeschlossen wurde. Seine nachweisbare Tätigkeit hatte ihn bis 1456 nach Preußisch Mark geführt; zwei Jahre später wurde sein Nachlass von Köln aus gegenüber der preußischen Ordensverwaltung behandelt. Die Abwicklung erforderte Schriftverkehr über große Entfernungen und die Beteiligung mehrerer Personen unterschiedlicher Stellung. Am Anfang des erhaltenen Vorgangs steht der bereits verstorbene Ordensbruder Heinrich Haerdevoest; am Ende stehen zwei Kölner Schreiben vom 13. und 14. August 1458, eine zugehörige Anlage und ein Nachlass, dessen konkrete weitere Verteilung oder Abrechnung nicht überliefert ist.



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