Die Schenkungsurkunde von Akkon (1190)


(zum Film) Text der Urkunde

Allen Gegenwärtigen wie Zukünftigen sei kund, dass ich, Guido, von Gottes Gnaden König von Jerusalem, und meine Gemahlin, die Herrin Sibylle, Gott dem Herrn und dem Hospital der Deutschen, das zu Ehren der ruhmreichen allzeit jungfräulichen Maria errichtet worden ist, ein Haus in Akkon schenken und übertragen. Es handelt sich um jenes Haus, in dem bisher die Armenier und die Schiffspatrone Unterkunft zu nehmen pflegten, damit daraus ein Hospital errichtet werde.

Sollten wir jedoch dieses Haus nicht übergeben können, so schenken wir ihnen den Platz neben jenem Haus, damit sie dort nach ihrem Wunsch ein Hospital errichten können.

Diese Schenkung und Übertragung geschieht durch die Hand des Meisters Siband, der dieses Hospital während der Belagerung von Akkon begonnen und errichtet hat.

Ferner schenken und übertragen wir dem genannten Hospital vier Carucaten Land im Gebiet von Akkon.

Damit aber die Gültigkeit dieser unserer Schenkung und Übertragung dem genannten Hospital für alle Zeiten unangefochten und unverbrüchlich erhalten bleibe, haben wir diese Urkunde mit den Unterschriften der Zeugen versehen und mit unserem Siegel bekräftigen lassen.

Zeugen dieser Sache sind Graf Joscelin, Seneschall des Königs, Anselin, Konstabler des Königs, Heinrich von Mont Royal, Hugo von Tiberias, Rainald von Sidon und Gottfried von Tortosa.

Geschehen im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1190, in der achten Indiktion; gegeben im Heerlager vor Akkon durch die Hand Peters, Kanzler des Königs und Archidiakon der Kirche von Tripolis, Mitte September.

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Hinweis zur Quelle: Die hier behandelte Urkunde ist nicht im Original erhalten. Sie ist durch spätere Überlieferung bekannt und wurde von Ernst Strehlke in den Tabulae Ordinis Theutonici (Berlin 1869) als Urkunde Nr. 25 ediert. Strehlke stützte sich dabei nicht auf das verlorene Original, sondern auf eine 1243 angelegte Abschrift in einem Kartular des Deutschen Ordens. Dieses Kartular ist erhalten und wird heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin verwahrt. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dieser Edition.

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Die Mitte September 1190 im Heerlager vor Akkon ausgestellte Schenkungsurkunde König Guidos von Jerusalem gehört zu den frühesten schriftlichen Zeugnissen über das deutsche Hospital vor Akkon. Die Urkunde dokumentiert dessen Ausstattung durch den König mit einem Haus beziehungsweise einem Bauplatz sowie mit Landbesitz.

Bemerkenswert ist zunächst, dass die Urkunde das Hospital nicht gründet. Vielmehr setzt sie seine Existenz bereits voraus. König Guido und seine Gemahlin Sibylle schenken „dem Hospital der Deutschen, das zu Ehren der ruhmreichen allzeit jungfräulichen Maria errichtet worden ist“, ein Haus in Akkon. Sollte dieses nicht verfügbar sein, wird ersatzweise ein unmittelbar benachbarter Bauplatz zugesichert. Hinzu kommen vier Carucaten Land im Gebiet von Akkon. Die Urkunde bestätigt damit, dass das Hospital bereits bestand und nun mit dauerhaftem Besitz ausgestattet wurde.

Von besonderem Interesse ist die Erwähnung des Meisters Siband (magister Sibrandus). Die Urkunde bezeichnet ihn ausdrücklich als denjenigen, „der dieses Hospital während der Belagerung von Akkon begonnen und errichtet hat“. Auffällig ist jedoch, dass nicht Siband selbst der Empfänger der Schenkung ist, sondern das Hospital. Daraus lässt sich schließen, dass die Stiftung bereits als eigenständige Einrichtung auftrat und Siband sie als ihr Leiter vertrat.

Ebenso bemerkenswert ist das Marienpatrozinium. Bereits diese frühe Urkunde nennt das Hospital als eine Stiftung „zu Ehren der ruhmreichen allzeit jungfräulichen Maria“. Damit gehört die Verehrung der Gottesmutter von Anfang an zu den Merkmalen der Gemeinschaft.

Ebenso aufschlussreich ist, was die Urkunde nicht erwähnt. Weder ist von einem Orden (ordo) noch von Ordensbrüdern (fratres) oder Rittern (milites) die Rede. Auch Hinweise auf eine Ordensregel oder auf Gelübde fehlen vollständig. Die Quelle beschreibt ausschließlich ein Hospital.

Die Schenkung selbst war wirtschaftlich nicht unbedeutend. Neben dem Gebäude beziehungsweise dem Ersatzbauplatz erhielt das Hospital vier Carucaten Land. Da die Carucata im Mittelalter kein festes Flächenmaß war, lässt sich ihre Größe nur annähernd bestimmen. Nach den in der Forschung üblichen Schätzungen dürfte eine Carucata etwa 40 bis 50 Hektar umfasst haben, sodass die gesamte Landschenkung ungefähr 160 bis 200 Hektar betragen haben dürfte. Diese Flächen sollten dem Hospital dauerhafte Einkünfte sichern.

Interessant ist auch die Formulierung, wonach das Haus nur dann übergeben werden sollte, wenn dies tatsächlich möglich sei. Andernfalls versprach der König den unmittelbar benachbarten Bauplatz. Diese Ersatzklausel deutet darauf hin, dass die Eigentumsverhältnisse innerhalb der noch umkämpften Stadt Akkon möglicherweise nicht vollständig geklärt waren. Der König bemühte sich damit, die zugesagte Stiftung unabhängig von möglichen rechtlichen Hindernissen sicherzustellen.

Das in der Urkunde genannte Haus lässt sich heute nicht mehr genau lokalisieren. Die Quelle sagt lediglich, dass dort zuvor Armenier und Schiffspatrone Unterkunft genommen hätten. Aufgrund dieser Beschreibung vermutet ein Teil der Forschung eine Lage im Bereich des Hafens oder in dessen Nähe. Ein sicherer Nachweis hierfür existiert jedoch nicht. Auch die archäologisch nachgewiesenen Überreste des späteren Deutschordenshauses erlauben keine eindeutige Identifizierung mit dem 1190 genannten Gebäude.

Die Zeugenliste besteht ausschließlich aus führenden weltlichen Persönlichkeiten des Königreichs Jerusalem. Mit Joscelin III., dem Seneschall des Königs, und Anselin, dem Konstabler, erscheinen die beiden höchsten Hofbeamten. Hinzu kommen mehrere bedeutende Barone, darunter Rainald von Sidon sowie ein Hugo von Tiberias, der von einem Teil der Forschung mit Hugo II. von Saint-Omer, dem Fürsten von Galiläa, identifiziert wird. Die Urkunde selbst nennt jedoch lediglich den Namen „Hugo von Tiberias“ und verleiht ihm keinen Titel. Dass keine geistlichen Zeugen auftreten, ist für eine im Heerlager ausgestellte königliche Schenkungsurkunde nicht ungewöhnlich und erlaubt keine weitergehenden Schlussfolgerungen.

Auch in diplomatischer Hinsicht ist die Urkunde aufschlussreich. Sie wurde im Namen König Guidos und Königin Sibylles ausgefertigt. Dass beide gemeinsam als Aussteller auftreten, entspricht der besonderen verfassungsrechtlichen Situation des Königreichs Jerusalem, denn Sibylle war die erbberechtigte Königin, während Guido seine Königswürde durch die Ehe mit ihr erhielt. Die Urkunde wurde durch die Hand des königlichen Kanzlers Peter ausgefertigt, der zugleich Archidiakon der Kirche von Tripolis war. Als Kanzler leitete er die königliche Kanzlei und trug die Verantwortung für die ausgestellten Urkunden. Die Formulierung „durch die Hand des Kanzlers“ bedeutet jedoch nicht, dass Peter die Urkunde selbst schrieb. Die eigentliche Ausfertigung erfolgte in der Regel durch einen Notar oder Schreiber der Kanzlei unter seiner Verantwortung.

Die Schenkungsurkunde vermittelt damit ein klares Bild des deutschen Hospitals im Herbst 1190. Sie belegt dessen Existenz, nennt mit Siband einen Gründer und Leiter, dokumentiert das Marienpatrozinium und hält die Ausstattung mit einem Haus sowie mit Landbesitz fest.

- Quellen -

• Strehlke, Ernst (Hrsg.): Tabulae Ordinis Theutonici, Berlin 1869, Nr. 25

• Mayer, Hans Eberhard: Die Kanzlei der lateinischen Könige von Jerusalem, 2 Bde., Hannover 1996

• Mayer, Hans Eberhard: Geschichte der Kreuzzüge, 10. Aufl., Stuttgart 2005.

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