Die militärischen und finanziellen Pflichten des Deutschen Ordens im Reich
Bild: Uniform der Soldaten der Ballei Koblenz (1)
(zum Film) Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 regelte die Truppen- und Geldleistungen der Reichsstände für das Reichsheer. Neben weltlichen Fürsten und Reichsstädten wurden auch der Hochmeister des Deutschen Ordens und mehrere Balleien (Landkommenden) des Ordens als eigene Reichsstände berücksichtigt. Die in der Matrikel festgelegten Sollzahlen blieben – trotz politischer Veränderungen – bis zum Ende des Alten Reiches die rechtliche Grundlage für militärische und finanzielle Forderungen, auch wenn die tatsächliche Leistung im 17. und 18. Jahrhundert oft geringer ausfiel.
Der Hochmeister
Der Hochmeister des Deutschen Ordens wurde mit einem hohen Kontingent in der Reichsmatrikel aufgeführt:
40 Reiter,
180 Fußknechte,
dazu 4.000 Gulden.
Dies spiegelte seine Stellung als geistlicher Reichsfürst und Territorialherr wider. Nach der Säkularisation Preußens (1525) konnte der Orden diese Verpflichtung faktisch kaum noch erfüllen, doch blieb die Zahl als Rechtsanspruch bestehen.
Die Balleien des Deutschen Ordens
Auch mehrere Balleien des Ordens waren in der Reichsmatrikel mit eigenen Kontingenten angesetzt. Ihre Verpflichtungen sahen wie folgt aus:
Ballei Franken (Ellingen):
10 Reiter, 44 Fußsoldaten oder 1.000 Gulden.
Ballei Koblenz:
3 Reiter, 13 Fußsoldaten oder 300 Gulden.
Ballei Sachsen:
6 Reiter, 27 Fußsoldaten oder 600 Gulden.
Ballei Thüringen:
4 Reiter, 18 Fußsoldaten oder 400 Gulden.
Ballei Hessen (Marburg):
6 Reiter, 27 Fußsoldaten oder 600 Gulden.
Ballei Westfalen:
4 Reiter, 18 Fußsoldaten oder 400 Gulden.
Ballei Elsaß-Burgund:
8 Reiter, 36 Fußsoldaten oder 800 Gulden.
Ballei Österreich:
8 Reiter, 36 Fußsoldaten oder 800 Gulden.
Ballei Utrecht:
4 Reiter, 18 Fußsoldaten oder 400 Gulden.
Rekrutierung und Bedeutung im 18. Jahrhundert
Die Matrikelwerte gaben nur das rechtliche Soll wieder; ihre praktische Umsetzung im 18. Jahrhundert fiel deutlich bescheidener aus. Manche Balleien – etwa Koblenz oder Marburg – warben in ihren eigenen reichsunmittelbaren Besitzungen Gesinde oder Untertanen an. Häufiger jedoch griff man auf den freien Söldnermarkt zurück und stellte kleine Abteilungen in Reichsstädten oder Garnisonsorten zusammen. Noch verbreiteter war die Substitution durch Geldleistungen: Statt Soldaten schickte man die in der Matrikel veranschlagten Gulden an den zuständigen Reichskreis, der damit zusätzliche Truppen anwarb und sie in seine Regimenter einfügte.
Ein wichtiger Maßstab für diese Umrechnungen war der sogenannte Römermonat – eine Pauschale, die im Reich seit dem 16. Jahrhundert als Rechengröße für Sold und Unterhalt diente. Er legte fest, wie viel ein Reiter oder ein Fußknecht pro Monat kosten sollte, und bildete so die Grundlage für die Umwandlung von Truppenzahlen in Geldbeträge.
- Ein Fußsoldat kostete im 18. Jahrhundert etwa 5–6 Gulden pro Monat,
- ein Reiter rund 15–18 Gulden pro Monat, da neben dem Sold auch Pferd, Waffen und Futter bezahlt werden mussten.
Das Verhältnis blieb also: Ein Reiter entsprach in den Kosten ungefähr drei bis vier Fußsoldaten.
Weil die einzelnen Beiträge nur aus wenigen Reitern oder einigen Dutzend Fußknechten bestanden, bildeten sie niemals eigene Regimenter, sondern lediglich kleine Detachements, die in den größeren Verbänden der Reichskreisregimenter aufgingen. So blieb der Deutsche Orden im 18. Jahrhundert formal zwar ein verpflichteter Reichsstand mit beachtlichen Sollzahlen, trat im Reichsheer aber nur noch als kleiner Beitragszahler auf, dessen Soldaten kaum noch als eigene Einheit wahrgenommen wurden.
Dienstzeit, Ausbildung und Verdienst
Die angeworbenen Soldaten der Reichskontingente, darunter auch jene der Deutschordens-Balleien, verpflichteten sich im 18. Jahrhundert in der Regel für mehrjährige Dienstzeiten. Häufig lagen diese bei drei bis sechs Jahren für Fußtruppen, bei Reitern etwas länger, da deren Ausbildung kostspieliger war. In manchen Fällen wurde auch nur „auf Kriegsdauer“ geworben, sodass das Dienstverhältnis mit dem Friedensschluss endete.
Die Ausbildung der Gemeinen war vergleichsweise kurz. Fußsoldaten erhielten innerhalb weniger Wochen bis Monate eine Grundschulung im Exerzieren, im Umgang mit der Muskete und in der Feuerdisziplin. Der eigentliche Drill setzte sich dann im Garnisonsdienst fort, oft täglich mehrere Stunden. Reiter benötigten länger, da sie neben dem Waffengebrauch auch den Umgang mit dem Pferd erlernen mussten; ihre Ausbildung konnte sich über mehrere Monate erstrecken. Im Vergleich zu den großen Armeen Preußens oder Österreichs war die Schulung in den kleinen Reichsdetachements allerdings weniger systematisch und häufig rudimentär.
Der monatliche Verdienst war bescheiden: Ein Fußsoldat erhielt im 18. Jahrhundert etwa 5–6 Gulden pro Monat, ein Reiter rund 15–18 Gulden, da hier zusätzlich Pferd, Waffen und Futter berücksichtigt werden mussten. Bei der Anwerbung gab es ein einmaliges Handgeld von etwa 5–10 Gulden. Dazu kamen Unterkunft, Brot und Bier als Naturalien. Zum Vergleich: Ein Handwerksgeselle verdiente etwa gleich viel oder etwas mehr, ein einfacher Tagelöhner dagegen oft nur die Hälfte. Der Sold bot also eine gewisse Sicherheit, war aber kein Weg zu Wohlstand.
Eine verlässliche Versorgung bei Verwundung oder Invalidität existierte für einfache Soldaten nicht. Schwer Verletzte erhielten allenfalls ein geringes Ausmusterungsgeld und wurden entlassen. In einigen Territorien des Reiches gab es Invalidenhäuser, doch standen diese in erster Linie den Soldaten größerer Heere offen. Für die angeworbenen Söldner der Deutschordens-Balleien bedeutete dies, dass sie im Falle einer Verletzung nur auf sporadische Unterstützung oder das Wohlwollen der Obrigkeit hoffen konnten. Offiziere hatten bessere Aussichten: Sie erhielten eher Pensionen oder konnten auf andere Posten versetzt werden.
(1) Quelle: Knötel „Uniformenkunde“ (Tafeln, Deutschordensballei Koblenz)
- Literatur -
* Karl Zeumer (Hg.): Quellen zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit. Leipzig 1913.
* Hans Bleckwenn: Die Regimenter der deutschen Reichsarmee 1660–1806. 4 Bände, Osnabrück 1979–1982.
* Richard Knötel / Herbert Knötel / Herbert Sieg: Uniformenkunde. Lose Blätter zur Geschichte der Entwicklung der militärischen Tracht. Verschiedene Ausgaben, Berlin ab 1890.
* Aloys Winterling: Der Hof der Kurfürsten von Köln 1688–1794. Bonn 1986.
* Ludwig Huck: Die kurkölnische Armee im 18. Jahrhundert. Bonn 1975.
* Michael Sikora (Hg.): Soldaten im 18. Jahrhundert. Lebenswelt und Kultur in einer militärischen Gesellschaft. München 2007.



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