Dienstpersonal eines Ordensritters im 18. Jahrhundert
(zum Film) Ein einfacher Deutschordensritter im 18. Jahrhundert war von adliger Herkunft, lebte zölibatär und war in eine Mischung aus geistlichem und weltlichem Stand eingebunden. Sie führten ein standesgemäßes Leben in ihren Kommenden oder an ihrem dienstlichen Aufenthaltsort.
Da sie nicht verheiratet waren, führten sie keinen Familienhaushalt, benötigten aber dennoch Hauspersonal, um ihren Stand zu wahren. Außerhalb einer Kommende lebend, glich dieser Haushalt anderen Offizieren und kann daher gut rekonstruiert werden.
Ein Haushalt, der ausschließlich aus einem Leibdiener und einer Haushälterin bestand, gehörte im 18. Jahrhundert zur kleinsten voll funktionsfähigen Standesform für einen ledigen adeligen Offizier oder Hofbediensteten mittleren Ranges im Gebiet des Heiligen Römischen Reich. Diese Haushaltsform war weder luxuriös noch prekär, sondern funktional und wirtschaftlich genau auf die Bedürfnisse eines Einzelhausherrn zugeschnitten.
Der Leibdiener war für alles zuständig, was unmittelbar die Person des Dienstherrn betraf. Er kleidete ihn an, ordnete die persönlichen Gegenstände, erledigte Botengänge, begleitete seinen Herrn zu Amtsgeschäften, Besuchen und Dienstreisen und fungierte als ständiger persönlicher Helfer. Hielt der Dienstherr ein Pferd – was bei Offizieren nahezu die Regel war –, so übernahm der Leibdiener in einem so kleinen Haushalt regelmäßig auch die gesamte Pferdepflege: Füttern, Tränken, Striegeln, Satteln, Vorführen sowie kleinere Stallarbeiten. Der Leibdiener vereinte damit Personendienst und Reitknechttätigkeit in einer Funktion.
Die Haushälterin war für das innere Wirtschaftsleben des Hauses verantwortlich. Sie führte den Herd, bereitete alle Mahlzeiten zu, erledigte die täglichen Einkäufe, verwaltete Vorräte, Brennholz und Küchengeschirr, sorgte für Sauberkeit in den Wohnräumen und organisierte gegebenenfalls zusätzliche Hilfskräfte, etwa eine tageweise erscheinende Waschfrau. Anders als eine einfache Magd war die Haushälterin eine eigenständig wirtschaftende Vertrauensperson, die dem Hausherrn regelmäßig über Ausgaben und Vorräte Bericht erstattete.
Die Arbeitszeiten beider Dienstpersonen folgten keinem festen Stundenplan, sondern dem Lebensrhythmus des Dienstherrn. Der Leibdiener begann seine Arbeit meist bei Tagesanbruch mit der Vorbereitung der Kleidung und der Ausrüstung und blieb bis nach dem abendlichen Rückzug des Herrn in ständiger Abrufbereitschaft. An Dienst-, Reise- oder Gesellschaftstagen ergaben sich Arbeitszeiten von 14 bis 16 Stunden, gelegentlich darüber. Die Haushälterin begann ihren Tag ebenfalls sehr früh, häufig bereits vor Sonnenaufgang mit dem Anheizen des Herdes, der Frühstückszubereitung und den Markteinkäufen. Ihre Hauptarbeitszeit lag zwischen frühem Morgen und frühem Abend, doch war auch sie bei späten Mahlzeiten oder Besuch stets verfügbar. Ein klar abgegrenzter Feierabend existierte in dieser Haushaltsform nicht.
Die Wohnverhältnisse der Dienstpersonen waren eng in den Haushalt des Herrn eingebunden. Der Leibdiener wohnte in der Regel unter demselben Dach, meist in einer kleinen Kammer in unmittelbarer Nähe zum Schlaf- oder Ankleideraum seines Herrn, um jederzeit verfügbar zu sein. Diese Kammern waren einfach ausgestattet, mit Bett, Truhe, kleinem Tisch und Waschschüssel. Die Haushälterin bewohnte entweder eine separate Kammer im Küchen- oder Wirtschaftsbereich oder eine kleine Dachkammer. Beide Dienstpersonen lebten damit nicht in eigenen Wohnungen, sondern als Teil des Hausverbandes, was der frühneuzeitlichen Gesindepraxis entsprach. Unterkunft, Heizung und Beleuchtung waren Bestandteil der Naturalversorgung.
Die Bezahlung erfolgte in einer Mischform aus Geldlohn und Naturalien. Der Leibdiener eines Hauptmanns oder Majors erhielt im mittleren 18. Jahrhundert im Regelfall 20 bis 35 Gulden Jahreslohn, dazu vollständige Kost, freie Unterkunft, gelegentlich Kleidung oder Livree sowie medizinische Versorgung. Die Haushälterin erhielt meist 15 bis 25 Gulden jährlich, ebenfalls mit voller Verpflegung, Wohnraum, Heizung und häufig zusätzlichen Naturalien wie Holz, Getreide oder Fett. Beide unterstanden dem jährlichen Gesindevertrag mit festen Kündigungsterminen.
Von Freizeit im modernen Sinn kann nur eingeschränkt gesprochen werden. Der Leibdiener hatte in der Regel zeitenweise Leerlauf, wenn sein Herr außer Haus war oder längere Besprechungen hatte, blieb aber dennoch in Rufnähe. Die Haushälterin verfügte außerhalb der Kochzeiten ebenfalls über kurze Ruhephasen, etwa am frühen Nachmittag. Ein wirklicher freier Tag pro Woche war nicht selbstverständlich, wurde aber örtlich teils in Form des Sonntagnachmittags geduldet, sofern keine Gäste zu bewirten waren. Kirchgang am Sonntag war für beide üblich und sozial erwartet. Längere, zusammenhängende Freizeit gab es nur bei Abwesenheit des Dienstherrn oder bei einem Haushaltswechsel.
Sozial standen sowohl Leibdiener als auch Haushälterin deutlich über Tagelöhnern, aber unterhalb handwerklicher Fachkräfte. Der Leibdiener besaß durch seine Nähe zum Herrn ein erhöhtes soziales Prestige und bessere Aufstiegschancen, während die Haushälterin durch ihre wirtschaftliche Schlüsselstellung im Haus über erhebliche praktische Autorität im inneren Haushalt verfügte.
- Literatur -
* Ralf Pröve: Soldatenleben im 18. Jahrhundert. Militärische Sozialisation, soziale Praktiken und Alltagsorganisation, Paderborn 2010.
* Bernhard R. Kroener: Militär in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit, München 2000.
* Heide Wunder: Er ist die Sonn’, sie ist der Mond. Frauen in der Frühen Neuzeit, München 1992.
* Martin Dinges: Haus und Haushalt in der Frühen Neuzeit, in: Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 5, Stuttgart 2007.
* Peter Burschel: Söldner im Nordwestdeutschland des 16. und 17. Jahrhunderts, Göttingen 1994.
* Otto Ulbricht: Mikrogeschichte. Menschen und Konflikte in der Frühen Neuzeit, Frankfurt a. M. 2009.
* Reinhold Reith: Löhne und Lebenshaltungskosten im 18. Jahrhundert, Stuttgart 1999.



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