Biographie zum Bild. - Johann von Rehen
Johann von Rehen war der letzte katholische Landkomtur der Ballei Hessen und entstammte einem alten nordhessischen Adelsgeschlecht mit Stammsitz bei Korbach. Im Jahr 1518 trat er in den Deutschen Orden ein und übernahm bereits früh verantwortungsvolle Ämter – unter anderem war er von 1538 bis 1545 Komtur in Flörsheim.
In einer Zeit tiefgreifender religiöser Umbrüche spielte von Rehen eine zentrale Rolle für den Orden in Hessen. Nach der Einführung der Reformation durch Landgraf Philipp I. von Hessen versuchte dieser, die Besitzungen des Deutschen Ordens zu säkularisieren. Im Jahr 1543 ließ Philipp die Landkommende in Marburg besetzen und die Ordensmitglieder festsetzen. Noch im selben Jahr wurde Johann von Rehen zum neuen Landkomtur ernannt – konnte sein Amt jedoch zunächst nicht antreten. Erst 1545, nach zähen Verhandlungen, gelang es ihm, in das Ordenshaus einzuziehen.
Nach dem politischen Umschwung infolge der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes 1547 und der Gefangennahme Philipps I. konnte der Orden unter Johann von Rehens Führung wichtige Rechte und Besitztümer zurückgewinnen. Der Vertrag von Oudenarde im Jahr 1549 sicherte nicht nur die Unabhängigkeit der Ballei Hessen, sondern garantierte dem Orden auch eine Entschädigung von 55.000 Gulden.
Trotz des wachsenden Einflusses der Reformation blieb Johann von Rehen zeitlebens dem katholischen Glauben treu. Er starb am 2. Dezember 1570 in Marburg. In seinem Testament bat er um eine Beisetzung auf dem Friedhof der Ordensherren südlich der Elisabethkirche – einem symbolischen Ort seiner Überzeugung. Mit ihm endete die katholische Leitung der Marburger Kommende; sein Nachfolger Alhard von Hörde war bereits Lutheraner.
Johann von Rehen gilt als standfester Verteidiger des Ordens und seiner Traditionen – ein Mann zwischen den Konfessionen, der in bewegten Zeiten klare Haltung zeigte.



Kommentare
Kommentar veröffentlichen