Ämter im Deutschen Orden. - Trappier


Der Trappier, auch Überreiter genannt, gehörte zu den Hausämtern im Deutschen Orden.

Ihren Unterhalt bezogen die Kommenden vor allem aus den ihr zugehörigen Gutshöfen. Deren Abgaben waren,  bis in die Neuzeit hinein, vor allem  Naturalien. Die Einziehung derselben war vor allem die Aufgabe des Trappiers.

Hierzu musste er sich einen Überblick über die Abgaben der vergangenen Jahre verschaffen und die Begebenheiten der letzten Zeit vor Augen halten, also Unwetter oder Kriege im Bereich der Wirtschaftshöfe. Mit diesen Informationen begab er sich nun dorthin. 

Hierzu benötigte er jedoch Wagen und Zugochsen/Pferde zum Transport, Personal zum bepacken und das Führen der Wagen, wie auch Wachpersonal. Waren doch solche Transportzüge ein Willkommenes Ziel für Überfälle. 

Vor Ort wurden die Abgaben verzeichnet und Quittiert (das Berühmte Kerbholz) und die Verzeichnisse beim Entladen in der Kommende noch einmal kontrolliert. Das Begleitpersonal, welches vorher angeworben werden musste, wurde nun entlohnt. Auch hierüber wurde buchgeführt.

Möglicherweise gehörte auch der Verkauf der Naturalien zur Tätigkeit des Trappiers. Dementsprechend mussten Preisverhandlungen geführt und die verkaufte Ware beim Abtransport nicht nur entsprechend bereitgestellt, sondern auch noch einmal auf Qualität überprüft werden. 

P. Damian Hungs OT 

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